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   BayObLG, 14.03.1996 - 2Z BR 6/96   

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https://dejure.org/1996,8053
BayObLG, 14.03.1996 - 2Z BR 6/96 (https://dejure.org/1996,8053)
BayObLG, Entscheidung vom 14.03.1996 - 2Z BR 6/96 (https://dejure.org/1996,8053)
BayObLG, Entscheidung vom 14. März 1996 - 2Z BR 6/96 (https://dejure.org/1996,8053)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 14 Nr. 1, § 43
    Bestimmung der Nutzungsart als Konkurrenzverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.06.1986 - V ZR 47/85

    Gerichtliche Zuständigkeit für Streitigkeit zwischen einzelnen Miteigentümern aus

    Auszug aus BayObLG, 14.03.1996 - 2Z BR 6/96
    Die Beeinträchtigung ihrer wirtschaftlichen Interessen durch die Führung eines gleichartigen Betriebs durch die Antragsgegner fällt nicht in den Regelungsbereich der § 14 Nr. 1 WEG , § 4 GO (BGH MDR 1987, 42 ).

    b) Soweit die Antragstellerin das Konkurrenzverbot auf eine schuldrechtliche Sonderbeziehung, den "Vermietungspool" zwischen einzelnen Teileigentümern, stützt, kann dies an sich nicht Gegenstand des Verfahrens nach § 43 WEG sein (BGH MDR 1987, 42 ; OLG Stuttgart OLGZ 1991, 40, 42).

  • OLG Stuttgart, 27.09.1990 - 8 W 344/90
    Auszug aus BayObLG, 14.03.1996 - 2Z BR 6/96
    Ein Wettbewerbsverbot kann diesen Zweckbestimmungen aber nicht entnommen werden (BayObLGZ 1982, 1, 7; OLG Stuttgart OLGZ 1991, 40 f.; Weitnauer/Lüke WEG 8. Aufl. § 15 Rn. 16).

    b) Soweit die Antragstellerin das Konkurrenzverbot auf eine schuldrechtliche Sonderbeziehung, den "Vermietungspool" zwischen einzelnen Teileigentümern, stützt, kann dies an sich nicht Gegenstand des Verfahrens nach § 43 WEG sein (BGH MDR 1987, 42 ; OLG Stuttgart OLGZ 1991, 40, 42).

  • BGH, 30.06.1995 - V ZR 118/94

    Abgrenzung der Zuständigkeit des Wohnungseigentums- und des Prozeßgerichts;

    Auszug aus BayObLG, 14.03.1996 - 2Z BR 6/96
    Gemäß § 17a Abs. 5 GVG ist aber nicht mehr zu prüfen, ob insoweit das Prozeßgericht oder das Wohnungseigentumsgericht zuständig ist (vgl. BGH NJW 1995, 2851 f. m.w.N.).
  • BayObLG, 11.01.1982 - BReg. 2 Z 96/80

    Bedeutung der Zweckbestimmung eines Teileigentums als Geschäftsräume

    Auszug aus BayObLG, 14.03.1996 - 2Z BR 6/96
    Ein Wettbewerbsverbot kann diesen Zweckbestimmungen aber nicht entnommen werden (BayObLGZ 1982, 1, 7; OLG Stuttgart OLGZ 1991, 40 f.; Weitnauer/Lüke WEG 8. Aufl. § 15 Rn. 16).
  • BayObLG, 07.05.1997 - 2Z BR 32/97

    Konkurrentenschutz in Wohnanlage aufgrund Gemeinschaftsordnung - Pilsstube

    (1) Eine Konkurrenzschutzklausel ist als Inhalt der Gemeinschaftsordnung zulässig (BayObLG WE 1991, 47 f.; WuM 1996 359; OLG Köln WE 1994, 86 f.); eine solche Klausel wurde hier (§ 2 Nr. 3 GO ) vereinbart.
  • BayObLG, 18.04.1996 - 2Z BR 103/95

    Unzulässige Rechtsausübung wenn vereinbarungswidrige Nutzung eines

    Aus dem Gemeinschaftsverhältnis ergibt sich nicht die Verpflichtung, Wettbewerb zu unterlassen, sofern dies nicht von den Wohnungseigentümern vereinbart ist (vgl. BayObLG WE 1991, 47 f. m.w.N.; OLG Köln WE 1994, 86 f.); der Schutz vor Beeinträchtigung wirtschaftlicher Interessen durch Wettbewerb fällt nicht in den Regelungsbereich des § 14 Nr. 1 WEG (BGH ZMR 1986, 367 f.; Senatsbeschluß vom 14.3.1996, 2Z BR 6/96).
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