Rechtsprechung
BayObLG, 14.03.1996 - 2Z BR 6/96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 14 Nr. 1, § 43
Bestimmung der Nutzungsart als Konkurrenzverbot - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 20.06.1986 - V ZR 47/85
Gerichtliche Zuständigkeit für Streitigkeit zwischen einzelnen Miteigentümern aus …
Auszug aus BayObLG, 14.03.1996 - 2Z BR 6/96
Die Beeinträchtigung ihrer wirtschaftlichen Interessen durch die Führung eines gleichartigen Betriebs durch die Antragsgegner fällt nicht in den Regelungsbereich der § 14 Nr. 1 WEG , § 4 GO (BGH MDR 1987, 42 ).b) Soweit die Antragstellerin das Konkurrenzverbot auf eine schuldrechtliche Sonderbeziehung, den "Vermietungspool" zwischen einzelnen Teileigentümern, stützt, kann dies an sich nicht Gegenstand des Verfahrens nach § 43 WEG sein (BGH MDR 1987, 42 ; OLG Stuttgart OLGZ 1991, 40, 42).
- OLG Stuttgart, 27.09.1990 - 8 W 344/90
Auszug aus BayObLG, 14.03.1996 - 2Z BR 6/96
Ein Wettbewerbsverbot kann diesen Zweckbestimmungen aber nicht entnommen werden (BayObLGZ 1982, 1, 7; OLG Stuttgart OLGZ 1991, 40 f.;… Weitnauer/Lüke WEG 8. Aufl. § 15 Rn. 16).b) Soweit die Antragstellerin das Konkurrenzverbot auf eine schuldrechtliche Sonderbeziehung, den "Vermietungspool" zwischen einzelnen Teileigentümern, stützt, kann dies an sich nicht Gegenstand des Verfahrens nach § 43 WEG sein (BGH MDR 1987, 42 ; OLG Stuttgart OLGZ 1991, 40, 42).
- BGH, 30.06.1995 - V ZR 118/94
Abgrenzung der Zuständigkeit des Wohnungseigentums- und des Prozeßgerichts; …
Auszug aus BayObLG, 14.03.1996 - 2Z BR 6/96
Gemäß § 17a Abs. 5 GVG ist aber nicht mehr zu prüfen, ob insoweit das Prozeßgericht oder das Wohnungseigentumsgericht zuständig ist (vgl. BGH NJW 1995, 2851 f. m.w.N.). - BayObLG, 11.01.1982 - BReg. 2 Z 96/80
Bedeutung der Zweckbestimmung eines Teileigentums als Geschäftsräume
Auszug aus BayObLG, 14.03.1996 - 2Z BR 6/96
Ein Wettbewerbsverbot kann diesen Zweckbestimmungen aber nicht entnommen werden (BayObLGZ 1982, 1, 7; OLG Stuttgart OLGZ 1991, 40 f.;… Weitnauer/Lüke WEG 8. Aufl. § 15 Rn. 16).
- BayObLG, 07.05.1997 - 2Z BR 32/97
Konkurrentenschutz in Wohnanlage aufgrund Gemeinschaftsordnung - Pilsstube …
(1) Eine Konkurrenzschutzklausel ist als Inhalt der Gemeinschaftsordnung zulässig (BayObLG WE 1991, 47 f.; WuM 1996 359; OLG Köln WE 1994, 86 f.); eine solche Klausel wurde hier (§ 2 Nr. 3 GO ) vereinbart. - BayObLG, 18.04.1996 - 2Z BR 103/95
Unzulässige Rechtsausübung wenn vereinbarungswidrige Nutzung eines …
Aus dem Gemeinschaftsverhältnis ergibt sich nicht die Verpflichtung, Wettbewerb zu unterlassen, sofern dies nicht von den Wohnungseigentümern vereinbart ist (vgl. BayObLG WE 1991, 47 f. m.w.N.; OLG Köln WE 1994, 86 f.); der Schutz vor Beeinträchtigung wirtschaftlicher Interessen durch Wettbewerb fällt nicht in den Regelungsbereich des § 14 Nr. 1 WEG (BGH ZMR 1986, 367 f.; Senatsbeschluß vom 14.3.1996, 2Z BR 6/96).